Ersatzbaustoffverordnung: Zusammenfassung und Kritik
In Deutschland fallen jährlich rund 250 Millionen Tonnen Bauschutt an. Ob Fliesen, Mauerwerk, Ziegel, Beton oder Material aus Straßenaufbruch − es ist eine ungeheure Menge an wertvollen, weitgehend ungenutzten Rohstoffen. Ein neues Gesetz soll jetzt per Ersatzbaustoffverordnung regeln, wie diese Abfälle aufbereitet und recycelt werden müssen.
Das Ziel: Die Bauabfälle sollen − im Sinne einer Kreislaufwirtschaft − weiter verwertet werden, um Ressourcen zu schonen und das Bauen wirtschaftlicher zu machen. Doch die strengen Kontrollverfahren sind teuer und langwierig.
In diesem Artikel:
In Deutschland fallen jährlich rund 250 Millionen Tonnen Bauschutt an. Ob Fliesen, Mauerwerk, Ziegel, Beton oder Material aus Straßenaufbruch − es ist eine ungeheure Menge an wertvollen, weitgehend ungenutzten Rohstoffen. Ein neues Gesetz soll jetzt per Ersatzbaustoffverordnung regeln, wie diese Abfälle aufbereitet und recycelt werden müssen.
Das Ziel: Die Bauabfälle sollen − im Sinne einer Kreislaufwirtschaft − weiter verwertet werden, um Ressourcen zu schonen und das Bauen wirtschaftlicher zu machen. Doch die strengen Kontrollverfahren sind teuer und langwierig.
- Ersatzbaustoffverordnung: Zusammenfassung − was regelt das neue Gesetz?
- Das Ziel: Mehr Recycling und mehr Kreislaufwirtschaft am Bau
- Kritik: Die Ersatzbaustoffverordnung hat noch viel Luft nach oben
- Zusammenfassung: Die Ersatzbaustoffverordnung im Überblick
Ein Beitrag unserer Redaktion.
Ersatzbaustoffverordnung: Zusammenfassung − was regelt das neue Gesetz?
Für fast alles in Deutschland gibt es eine Regelung − so auch fürs Recycling, etwa von Plastik oder Papier. Aber wenn ein Haus abgerissen wird, landet die Abbruchmasse häufig als Abfall auf einer Deponie. Damit soll künftig Schluss sein. Am 1. August 2023 ist eigens zu diesem Zweck ein ganzes Gesetzespaket in Kraft getreten: die sogenannte Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz.
Kernstück ist die neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (mit vollem Namen „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke“). Sie ersetzt länderspezifische durch bundeseinheitliche Regelungen und schafft damit mehr Rechtssicherheit.
Wichtig ist die Verordnung für alle Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen oder einbauen.
Hier können Sie einen Blick in den teils sehr umfangreichen Gesetzestext werfen.
Welche Ersatzbaustoffe gibt es?
- Baustoffe, die bei einem Abbruch oder Umbau von Gebäuden anfallen oder als Abfall- oder Nebenprodukt bei Aufbereitungsprozessen entstehen.
- Baustoffe, die entweder direkt oder wiederaufbereitet für technische Bauwerke verwendet werden können.
- Baustoffe die unter eine dieser Kategorien fallen: Steinkohlenkesselasche, Baggergut, Gleisschotter, Ziegel- oder Bodenmaterial.
Was regelt die Ersatzbaustoffverordnung?
Als Zusammenfassung kann man es so formulieren: Die Ersatzbaustoffverordnung regelt die bestmögliche Verwertung von Bauschutt (mineralischen Abfällen). Das regelt das neue Gesetz:
- Es wurden einheitliche Schadstoffgrenzwerte für Ersatzbaustoffe bzw. deren Materialklassen festgelegt. Die Hersteller von Ersatzbaustoffen sind verpflichtet, diese Grenzwerte einzuhalten.
- Tabellen geben Aufschluss über die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen, je nach Nutzung.
- Neu ist auch ein dreiteiliges Kontrollverfahren: Es sieht einen Eignungsnachweis, werkseigene Produktkontrollen und Kontrollen durch eine Überwachungsstelle vor.
Das Ziel: Mehr Recycling und mehr Kreislaufwirtschaft am Bau
Als Zusammenfassung lässt sich sagen, dass mit der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden soll, dass ...
- ... mehr Baustoffe recycelt und damit Ressourcen geschont werden. So sollen die verwendeten Materialien im Sinne einer Kreislaufwirtschaft immer weiter verwertet werden können.
- ... die Akzeptanz für die höherwertige Verwendung von Ersatzbaustoffen gefördert wird.
- ... die Ersatzbaustoffe zu einer preiswerten Alternative zu Naturbaustoffen werden und so Bauvorhaben kostengünstiger machen.
- ... Mensch und Umwelt durch die Einführung von Schadstoffgrenzwerten besser geschützt werden.
Kritik: Die Ersatzbaustoffverordnung hat noch viel Luft nach oben
In Deutschland fallen jährlich bis 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle aus Bauschutt an, das sind 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Prinzipiell lassen sie sich zu hochwertigen Ersatzbaustoffen aufbereiten. Doch nur ein Siebtel der im Jahr 2020 in Deutschland im Bauwesen eingesetzten Materialien waren Ersatzbaustoffe.
Der Grund: Öffentliche Auftraggeber wünschen in ihren Ausschreibungen ausdrücklich keine Ersatzbaustoffe. Und die in der Verordnung vorgeschriebenen Prüfverfahren sind so teuer, dass die Bauunternehmen lieber auf „neue“ Rohstoffe zurückgreifen.
Ein Umdenken lässt sich nicht von oben "verordnen"
Experten aus der Bauwirtschaft bemängeln, dass es in der Ersatzbaustoffverordnung keine einheitliche Qualitätssicherung gibt. Derzeit sind mehrere Verfahren möglich. Je nach Verfahrens ergeben sich unterschiedliche Qualitätsergebnisse für ein und dasselbe Material. Und: Die Prüfverfahren sind durch die Verordnung teurer und langwieriger geworden. Die Betriebe müssen den Bauschutt genauer auf Schadstoffe untersuchen lassen und dann nachweisen, dass er auch als Baustoff geeignet ist. Kleinere Betriebe können das nicht leisten. Die Folge: Der Bauschutt landet auf der Deponie.
Noch schwerwiegender: Aufbereitete Ersatzbaustoffe gelten immer noch als Abfall und werden deshalb von Bauherren abgelehnt. Auch im Straßenbau auf kiesigem Untergrund dürfen sie nicht verwendet werden.
CRADLE meint
Hier muss ein Umdenken stattfinden. Einerseits müssen Planer, Architekten und Bauherren sich mit dem Gedanken anfreunden, mit recycelten Baustoffen zu bauen – andererseits sollte die Politik diesen Prozess nicht mit unnötig komplizierten Regelungen ausbremsen. Allein die Entstehung der Ersatzbaustoffverordnung war ein einziger Bremsvorgang. Die Kreislaufwirtschaft benötigt einen Turbo, keine weiteren Hemmschuhe.
Zusammenfassung: Die Ersatzbaustoffverordnung im Überblick
- Die Ersatzbaustoffverordnung vom 1. August 2023 regelt als Bundesverordnung, wie Bauabfälle zu Ersatzbaustoffen aufbereitet und anschließend verwendet werden dürfen.
- Strenge Prüfverfahren regeln, dass Ersatzbaustoffe festgelegte Schadstoffwerte nicht überschreiten.
- Erstmals gibt es eine Bundesverordnung, um durch das Recyceln von Baustoffen ökologisch und wirtschaftlich nachhaltiges Bauen zu fördern.
- 60 Prozent des Abfalls in Deutschland ist Bauschutt, beim Aufbereiten und Wiederverwerten ist aber immer noch viel Luft nach oben.
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