Recht auf Reparatur: So profitieren Sie von der Neuerung

Geöffnetes Smartphone, das repariert werden kann
Foto: Pexels/tyler-lastovich

Defekte Elektrogeräte oder Handys landen tonnenweise auf dem Müll, weil die Reparatur nicht möglich oder zu teuer ist. Nach einer neuen EU-Richtlinie haben Verbraucher zukünftig ein Recht auf Reparatur ihrer Geräte zu bezahlbaren Preisen.

  1. Reparieren statt wegwerfen: Kosten sparen, Müll vermeiden
  2. Was bedeutet das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher?
  3. Förderung von Reparaturen
  4. Chancen und Grenzen der Richtlinie
  5. Fazit: Das bringt das Recht auf Reparatur für Verbraucher

Christian Mascheck
Fachautor CRADLE

Reparieren statt wegwerfen: Kosten sparen, Müll vermeiden

Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Ein Elektrogerät ist defekt und Sie wollen es reparieren lassen. „Nicht möglich, lohnt sich nicht“, sagen Hersteller, Händler oder Reparaturwerkstatt. Ersatzteile gib es oft gar nicht, oder sie sind so teuer, dass man sich wohl oder übel gleich für ein neues Gerät entscheidet. Das ärgert nicht nur viele Verbraucher, sondern ist auch ein riesiges Umweltproblem. Schätzungsweise 35 Millionen Tonnen Elektroschrott fallen jedes Jahr in der EU an, allein weil Geräte frühzeitig wegeschmissen statt repariert werden.

Dagegen will die EU nun mit der neuen „Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren“ vorgehen. Anfang Februar 2024 haben sich der EU-Rat und EU-Parlament auf das sogenannte „Recht auf Reparatur“ geeinigt. Sobald sie auch formal angenommen und veröffentlicht worden ist, haben die Mitgliedsstaaten maximal zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat bereits für 2024 einen Entwurf für ein nationales Reparaturgesetz in Deutschland angekündigt.

Eine Frau telefoniert mit dem Kundenservice, weil ihr Geschirrspüler überläuft
Die sogenannte „weiße Ware“ gehört zu den Produktklassen, für die zukünftig das Recht auf Reparatur gelten soll.
Foto: Getty

Drei Richtlinien – ein Ziel

  1. Die „Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren“ mit dem Recht auf Reparatur ist eines von drei Regelwerken, mit denen die EU nachhaltigere Produkte und den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft fördern will.
  2. Die Ende Februar 2024 angenommene „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ soll Kunden besser vor irreführenden Aussagen bezüglich umwelt- und klimarelevanter Eigenschaften von Produkten schützen und ihnen informierte Kaufentscheidungen ermöglichen.
  3. Mit der im Dezember von EU-Rat und EU-Parlament angenommene neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ soll erreicht werden, dass zukünftig nur noch Produkte auf den Markt kommen, die ressourcenschonend hergestellt werden und langlebig, wiederverwendbar sowie nachrüst- und reparierbar sind.

Alle drei Regelwerke sind Teil des „European Green Deal“, einem Maßnahmenpaket, mit dem die EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden wollen.

Was bedeutet das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher?

Servicetechniker repariert eine Spülmaschine
Eine Verlängerung der Gewährleistung auf reparierte Elektronik soll die Reparatur attraktiver machen.
Foto: Freepik/Zynkewych

Für Verbraucher bringt die neue Reparatur-Richtlinie viele Verbesserungen:

1. Längere Gewährleistungsfrist nach der Reparatur

Während der zweijährigen Gewährleistungsfrist haben Kunden bei defekten Geräten schon heute die Wahl zwischen:

a) Nachbesserung der Ware oder
b) Ersatz durch ein neues Gerät.

Als Anreiz, sich für die Reparatur zu entscheiden, soll bald eine einjährige Verlängerung der Gewährleistung gelten. Das grundsätzliche Wahlrecht der Kunden bleibt aber bestehen.

2. Kostengünstige Reparaturen nach Ende der Gewährleistung

Auch nach dem Ende der Gewährleistungsfrist haben Verbraucher zukünftig ein Recht auf Reparatur. Diese ist dann zwar nicht mehr kostenfrei, muss aber für die Kunden so günstig sein, dass sich die Reparatur im Vergleich zur Neuanschaffung lohnt.

3. Transparente Reparaturleistungen

Hersteller müssen öffentlich Angaben zu ihren Reparaturleistungen und deren voraussichtlichen Kosten machen.

4. Bezahlbare Ersatzteile

Die Hersteller werden außerdem verpflichtet, Ersatzteile für technisch reparierbare Geräte zu einem „angemessenen Preis“ bereitzustellen, damit die Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten kostengünstig ausgeführt werden können.

Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur?

Die neue EU-Reparatur-Richtlinie erfasst zunächst nur eine begrenzte Auswahl ab Produkten. Dazu gehört sogenannte „weiße Ware“ wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler oder Kühlgeräte, sowie Staubsauger, Mobiltelefone oder Tablets. Angesichts der EU-Ziele zur Klimaneutralität ist eine zukünftige Ausweitung auf weitere Produktgruppen zu erwarten.

Förderung von Reparaturen

Begleitend zum Recht auf Reparatur kommt hinzu: Die EU-Mitgliedsstaaten werden durch die Richtlinie verpflichtet, Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme zu fördern, zum Beispiel mit

  • Reparaturgutscheinen
  • Reparaturfonds
  • Förderung lokaler Reparaturinitiativen

Diese Maßnahmen können mit EU-Mitteln unterstützt werden. Außerdem Zudem soll eine europäische Reparaturplattform eingerichtet werden, über die Verbraucher mit einfachen Suchwerkzeugen passende Reparaturwerkstätten finden können. Diese soll ausdrücklich mittlere und kleine Unternehmen einschließen.

Chancen und Grenzen der Richtlinie

Hände reparieren das Innere eines PCs
Nebenziel der Richtlinie ist, dass mehr Geräte auf den Markt kommen, die auch tatsächlich reparierbar sind.
Foto: Adobe Stock

In Deutschland fordern Verbraucherschützer, Umwelt- und andere Verbände schon seit längerem ein Recht auf Reparatur. Insofern wird die die neue Reparatur-Richtlinie allgemein begrüßt, auch wenn darin nicht alle Forderungen der Interessengruppen erfüllt sind. Der TÜV-Verband beispielsweise wünscht sich eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen. Entscheidend wird nun sein, wie die Richtlinie national umgesetzt wird, und welche konkreten Möglichkeiten Verbraucher bekommen werden, ihr Recht auf Reparatur auch gegenüber den Herstellern durchzusetzen.

Ein Hindernis dürfte auch sein, dass bisher noch viele Geräte so gebaut werden, dass sie gar nicht reparierbar sind. Das soll allerdings zukünftig die Ökodesign-Richtlinie unterbinden, die Reparierbarkeit fordert. Es braucht also mehr als ein rechtliches Instrument, um das Recht auf Reparatur auch in der Praxis durchsetzbar zu machen.

Fazit: Das bringt das Recht auf Reparatur für Verbraucher

Die neue EU-Richtlinie zur Reparatur von Waren soll es Kunden einfacher machen, defekte Geräte kostengünstig reparieren zu lassen, anstatt sie vorzeitig durch neue auszutauschen. Außerdem verlängert sich die Gewährleistung nach einer Reparatur.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.